Bürgermeisterwahl Pähl


Am 07. Mai 2023 wurde in Pähl gewählt

Per Kandidatenvergleich erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Überblick zu der Bürgermeisterwahl in Pähl. Als Bürgermeisterkandidat können Sie sich auf wahl-regional.de registrieren und hier ein Profil anlegen. In diesem Kandidatenprofil sind dann die wichtigsten Informationen zur Person und dessen politischen Thesen und Lebenslauf zu finden.

Das Wahlergebnis in Pähl wird nach Bekanntgabe hier veröffentlicht.

Bürgermeisterwahl - Profilbild Erster Wahlkandidat in Pähl

Bürgermeisterwahl - Profilbild Zweiter Wahlkandidat in Pähl

Bürgermeisterwahl - Profilbild Dritter Wahlkandidat in Pähl

Bürgermeisterwahl - Profilbild Vierter Wahlkandidat in Pähl

Termin zur Bürgermeisterwahl festgelegt

»Wann wird in Pähl gewählt?«

Am 07. Mai 2023 wird in Pähl der Bürgermeister gewählt. Die Kandidaten der Wahl können in einem Videovergleich ihre politischen Ziele und Vorstellungen präsentieren. Hierzu haben die Wahlkandidaten die Möglichkeit, ein Profil zu erstellen. In diesem Kandidatenprofil sind dann die wichtigsten Informationen zur Person und dessen politischen Thesen und Lebenslauf zu finden.

Im Kandidatenprofil erscheint in der Regel auch die E-Mail-Adresse des Kandidaten, sollte sich der Wahlkandidat hier regristriert haben. So ist eine direkte Kontaktaufnahme mit den Kandidaten möglich.

Information zur Bürgermeisterwahl Pähl:

Die Wahllokale in Pähl haben am 07.05.2023 zwischen 08:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Sie können auch vorher per Briefwahl wählen.

Fragen zu der Direktwahl

Foto von Rathaus - Bürgermeisterwahl in Pähl

Das wichtigste politische Amt in Gemeinden oder Städten hat die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister inne. So übernimmt dieser die Leitung der Gemeindeverwaltung und ist Vorsitzender des Gemeinderates oder Stadtrates. In großen Kreisstädten und kreisfreien Städten führen die Bürgermeister in der Regel den Titel Oberbürgermeister. Die Bürgermeisterkandidaten müssen nicht zwingend in der Gemeinde oder dem Landkreis wohnen. Bürgermeister können hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein. Dies ist abhängig vom Bundesland und der Größe der Stadt oder der Gemeinde. Weitere Informationen zum Thema "Bürgermeisterwahl" sind auf wikipedia zu finden.

Foto von Wahlschein der Bürgermeisterwahl in Pähl

Bürgermeister werden direkt gewählt. Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt zwischen fünf und sieben Jahren. Dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Es kann bei Bürgermeisterwahlen zwei Wahlgänge geben. Im ersten Wahlgang entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird eine Neuwahl notwendig. Hierbei können entweder alle Kandidaten, die beim ersten Wahlgang bereits dabei waren, wieder antreten oder nur die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Auch hier ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Neue Kandidaten dürfen allerdings bei beiden Stichwahlarten nicht mehr hinzukommen. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet in der Regel das Los.

Foto von Veröffentlichung des Wahltags in Pähl

Der Wahltag der Bürgermeisterwahl in Pähl wird vom Gemeinderat oder Stadtrat bestimmt. Er ist meist unabhängig von anderen Kommunalwahlen und wird durch die Gegebenheiten vor Ort bestimmt. Eine Wahl des Bürgermeisters wird durch Ablauf der Amtszeit, Eintritt in den Ruhestand oder Verabschiedung infolge Erreichens der Altersgrenze notwendig. Frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle und spätestens vier Monate in anderen Fällen nach Freiwerden der Stelle muss in der Regel eine Wahl durchgeführt werden.

Ein Bürgermeister kann von den Bürgern einer Gemeinde oder Stadt auch vorzeitig abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines Bürgerbegehrens, das von mindestens einem Drittel der Bürger einer Gemeinde unterzeichnet sein muss. In den Bundesländern wird die Abwahl unterschiedlich durchgeführt. Mehr Informationen hierzu sind unter Informationsangebote der Landeswahlleiter/innen zu finden.